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2015-03-20 13

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Synopsis: Hauptbeschreibung
Lorenz Leitmeier vergleicht die Nachwirkung von Tarifverträgen (§ 4 Abs. 5 TVG) und Betriebsvereinbarungen (§ 77 Abs. 6 BetrVG). Er untersucht die dogmatischen Grundlagen des Tarifvertrags und der Betriebsvereinbarung zunächst separat und stellt sie dann in den Kontext von Tarifautonomie und Betriebsverfassung. Der Autor baut auf dem Gegensatz von Selbstbestimmung (Tarifvertrag) und Fremdbestimmung (Betriebsvereinbarung) auf. Er stellt im Einzelnen dar, dass aus dem Verständnis der jeweiligen Wirkung zwanglos die Nachwirkung resultiert, wie sie de lege lata ausgestaltet ist.
Ein Ergebnis dieser Untersuchungen ist, dass § 613a BGB als Spezialfall der Nachwirkung zu begreifen ist. Abschließend wird das erarbeitete System auf Konstellationen angewendet, in denen die Nachwirkungen aufeinandertreffen (Nachwirkungsgemengelage). Dabei zeigt sich im Ergebnis, dass mit den dargestellten Grundsätzen letztlich alle Fallgestaltungen bruchlos zu lösen sind.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: § 1 Zwei Kollektivverträge - eine Nachwirkung?: Nachwirkung: Dispositive Weitergeltung - Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung: Dualismus der Kollektivverträge - § 2 Bestandsschutz und Überbrückung versus Überbrückung in Mitbestimmungsangelegenheiten: § 4 Abs. 5 TVG: Regelung jeden Tarifentfalls - § 77 Abs. 6 BetrVG: Aufrechterhaltung mitbestimmungspflichtiger Angelegenheiten - Funktionen der tariflichen Nachwirkung - Funktion der betriebsvereinbarungsrechtlichen Nachwirkung - § 3 Selbstbestimmung versus Fremdbestimmung: Tarifvertrag: Privatautonomer Geltungsgrund - Betriebsvereinbarung: Instrument der Betriebsverfassung - § 4 Deklaratorische versus konstitutive Nachwirkung: Tarifliche Nachwirkung nach h.M. - Friktionen der herrschenden Konzeption - § 4 Abs. 5 TVG als privatautonome Konsequenz - Bruchfälle der privatautonomen Erklärung - Regelungen der Betriebsvereinbarung - § 5 Dispositivität der Nachwirkung: Dispositionsbefugnis der Tarifparteien - Dispositionsbefugnis der Betriebspartner - § 6 Umfassende Ablösungsmöglichkeiten: Ende der tarifvertraglichen Nachwirkung - Ende der Nachwirkung der Betriebsvereinbarung - Ewige Nachwirkung? - § 7 Überschneidungen von § 4 Abs. 5 TVG und § 77 Abs. 6 BetrVG: Nachwirkungs-Gemengelage: Nachwirkung und Tarifvorbehalt - Überkreuzablösung bei § 613a BGB - Tarifliche Öffnungsklausel und ausfüllende Betriebsvereinbarung, § 77 Abs. 3 S. 2 BtrVG - Nachwirkung und dispositives Gesetz - Nachwirkung von Betriebsstrukturtarifverträgen - § 8 Ergebnisse - Literaturverzeichnis - Sachregister